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§ 1 - Austragungsmodus

Der Raiffeisen Oststeirercup (OSC) wird im Meisterschaftssystem ausgetragen. Die Meisterschaft beginnt im Herbst, die Rückrunde wird im Frühjahr gespielt. Die Spiele der letzten Runde werden an einem oder zwei Tagen (Ermessungssache des Veranstalters) am selben Ort ausgetragen. Der Veranstalter der letzten Runde wird bei der Herbstsitzung gewählt.

Achtung:
Bei der Reiffeisen OSC Sitzung am 11.07.2014 wurde von allen Mannschaftsverandwortlichen  der Schienbeinschutz  für alle Spieler verpflichtent festgelegt.

Bei der Raiffeisen OSC Sitzung am 06.03.2020 wurde von den Mannschaftsverandwordlichen die Rücktauschregel wieder in Kraft gesetzt!!

Es kann wieder rückgetauscht werden!!



§ 2 - Spielberechtigung (Änderung OSC Sitzung am 08.11.2012)

Ab sofort sind nur mehr Spieler spielberechtigt, welche bei keiner Meisterschaft des ÖFB oder Steirischen  Fußballverband teilnehmen (inkl. 1b-Bewerb.(Trainingsspiele ausgenommen) Protestmöglichkeit bis spätestens letzte Herbstrunde bzw. vor der Endrunde. Bei Vergehen wird das Spiel mit 3 : 0 und 3 Punkte für die geschädigte Mannschaft gewertet. Spieler die nicht auf dem Spielbericht angeführt sind, haben keine Spielberechtigung. Sollte trotzdem ein Spieler eingesetzt werden der nicht angeführt ist,oder mit falschen Vor oder Nachname,mit falscher Rückennumer, wird das Spiel mit 3:0 für den Gegner gewertet.

(Bei Vergehen:  Der Verein zahlt € 100.- Strafe!! Die Strafe € 75.- für den Verein und € 25.-für den betreffenden Spieler.Das Strafgeld geht in das OSC Konto!! Mit Zahlschein! Diese Verordnung gilt ab sofort!!

Vereinsspieler sind in den Raiffeisen Oststeirercup nicht spielberechtigt.)

Neuaustragungen und Nachtragspiele:

Spiele die im Herbst nicht ausgetragen wurden sind(müssen) vor der Frühjahrsrunde auszutragen!! Es sind nur Spieler berechtigt die im Herbst gemeldet waren.Neuzugänge im Frühjahr sind nicht Spielberechtigt.



§ 3 - Austragung der Spiele

Die Spiele müssen in dem festgelegten Zeitraum der Runde am Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden!!!. Die Heimmannschaft legt den Spielzeitpunkt fest und ist verpflichtet, den jeweiligen Gegner schriftlich (Fax)(Mail) oder telefonisch zu verständigen. Spätestens  Sonntag 20:00 Uhr vor den nächsten Spieltag!!!! 

Sollte die Nachricht nach 20:00 Uhr bekannt gegeben werden oder noch später, dann wird seitens vom OSC 100 € Strafgeld mittels Erlagschein eingehoben !

 
Die Einladung muss enthalten: Spielort bzw. Sportplatz, Tag und Zeitpunkt sowie Dressenfarbe der Heimmannschaft. Der Schiedsrichter ist gleichzeitig mit dem Gegner schriftlich (Fax) oder telefonisch vom Spieltermin zu verständigen. 
 

 

Spielzeiten:
Frühestmögicher Spieltermin: Sa,ab 14.00-18.00 Uhr Spät 19.00-19.30 mit Flutlicht  So 14:00-17.00  Uhr, Freitags 19:00 Uhr Spät 19.30 - 20:00 Uhr mit Flutlicht
 
Die Gastmannschaft bekommt 6 Flaschen Mineralwasser keine Glasflaschen (1.L bzw 1/1/2 L)  vom Veranstalter gratis gestellt!!


§ 4 - Spielverschiebung

Eine Spielabsage aufgrund von Schlechtwetter kann ausschließlich vom Schiedsrichter, im Beisein der Vereinsverantwortlichen beschlossen werden (das Km Geld muss für den Schiedsrichter bezahlt werden, wenn es zur Absage kommt). Das abgesagte Spiel muss (soll) am nächsten Spieltermin nachgetragen werden (Samstag, Sonntag)!

Die Verschiebung eines Spieltermins muss mindestens 14 Tage  vor dem Spieltermin mit dem Gegener und dem OSC-Veranstalter besprochen werden. Eine spätere Spielabsage wird ausnahmslos mit 3:0 für den Gegner gewertet und zieht eine Geldstrafe nach sich wie unten angeführt.
Bei nicht pünktlichen Erscheinen einer Mannschaft zum vereinbarten Spieltermin beträgt die Wartezeit 20 lägstens 30 Minuten! Strafverifizierung nach der abgelaufener Wartezeit! 
Bei Spielabsage vom Gastverein nach dem genannten Zeitpunkt sind die anfallenden Kosten (Schiedsrichter 75 € und Heimverein € 200) mittels Erlagschein  zu entrichten.


§ 5 - Spielplatz

Die Heimmannschaft sorgt für den Sportplatz. Eventuell auftretende Kosten zur Durchführung des Spieles trägt die Heimmannschaft.



§ 6 - Schiedsrichter

Die Heimmannschaft trägt die Schiedsrichterkosten. Der Schiedsrichter ist verpflichtet,Stichproben der Spielerpässe beider Mannschaften am Spielfeld durchzuführen.Der Spielbericht ist innerhalb kurzer Zeit an den Oststeirercupveranstalter zu übermitteln bzw. die Kontaktperson telefonisch über das Ergebnis sofort zu informieren.

Bei Ausschluss eines Spielers durch die rote Karte muss der Schiedsrichter einen schriftlichen Bericht dem Spielbericht beilegen. Bei nicht pünktlichen Erscheinen des nominierten Schiedsrichter müssen 15 Minuten nachgewartet werden. Danach müssen beide Mannschaften das gegenseitige Einvernehmen über die Nominierung eines Schiedsrichter stellen und es entscheidet das Los, von wem das Spiel geleitet wird. Ist keine Einigung möglich, muss ein neuer Spieltermin bekannt gegeben werden. 
 
Schiedsrichterkosten: € 100


§ 7 - Strafkarten

Gelbe Karte: Verwarnung, bei der 5. Karte (1 Pflichtspiel Sperre) bei jeder weiteren 3. Karte (1 Pflichtspiel Sperre)

Gelb-Rote-Karte: Gleich zu behandeln wie die rote Karte (Sperre für die restliche Spielzeit + 1 Pflichtspiel Sperre

Rote Karte: Ausschluss für die gesamte restliche Spielzeit und Sperre von mindestens zwei Pflichtspielen. Eine geforderte höhere Strafe durch den Schiedsrichter kann erst nach Rücksprache mit dem OSC-Veranstalter verhängt werden, wobei es im Ermessen des Veranstalter liegt, ob er als Entscheidungsunterstützung das OSC-Komitee einberuft. Zum Komitee gehören  Herr Maitz, Herr Reitmayer, Herr Fuchs, Herr Baumgartner,



§ 8 - Spielabbruch

Bei Abbruch ohne Verschulden einer der beiden Mannschaften bei einer Spielzeit unter 75 Minuten muss das Spiel neu ausgetragen werden. Beträgt die Spielzeit mehr als 75 Minuten, gilt der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches. Das Heimrecht bleibt aufrecht. Bei unberechtigtem vorzeitigen Abtreten einer Mannschaft erhält der Gegner den Sieg und die Punkte gutgeschrieben. Tordifferenz 3 : 0, falls das erzielte Ergebnis kein besseres war.



§ 9 - Strafen

Bei Nichtantreten einer Mannschaft ohne wichtigen Grund oder bei einer unberechtigen Absage wird das Spiel nach Rücksprache mit dem OSC-Veranstalter mit 3 : 0 für den Gegner bewertet. Das OSC-Komitee kann ebenfalls zur Beschlussfassung eingeladen werden.

Bei  nicht antreten zum Spiel  wird der Verein zu einer Geldstrafe von  € 500 mittels OSC  Erlagschein verordnet werden! Und nach mehmaligen nicht antreten (3x) kann es zum Ausschluß der Meisterschaft  kommen.

Und dazu kommen noch die Endschädigung für den Verein 200 € die der Verein anforden kann, und die Schiedsrichterkosten 75€



§ 10 - Spielbericht

Der Spielbericht muss von beiden Vereinen ausgefüllt vor Spielbeginn beim Schiedsrichter abgegeben werden. Der Nachtrag von Spielern in der Pause ist nicht mehr möglich.



§ 11 - Spielerpass

Ab sofort wird für die Spieler ein Spielerpass mit Foto (aktuelles Foto) und Unterschrift des Obmanns gefordert. Die Pässe werden von der Organisationsleitung ausgegeben. Preis je Stück € 1.- Die Spielerpässe sind nur mit gültigen Stempel: "Oststeirercup - Spielerpass"und Vereinsstempel mit Unterschrift des Obmannes gültig. Bei Antreten ohne gültigen Stempel wird das Spiel 3 : 0 für den Gegener gewertet. Bei Vereinswechsel, Stempel vom Ex-Verein mit Durchstreichen entwerten. Neuer Verein mit Vereinsstempel und Unterschrift des Obmanns bestätigen.Neuanmeltungen und Vereinswechsel bis eine Woche vor Meisterschaftsbinn.



§ 12 - Ausschluss vom Bewerb

Bei unsportlichen Verhalten eines Vereins (z.B.mehrmaliges Nichtantreten)(z.B in der halbzeit der Meisterschaft aussteigen)wird dieser vom Bewerb ausgeschlossen.Die Entscheidung fällt das OSC-Komitee. Der ausgeschiedene oder ausgeschlossene Verein hat keinen Anspruch auf irgendwelche Rückzahlungen.Bei Ausscheiden einesVereins vor oder zur Halbzeit des Bewerbes werden sämtliche Spiele nach der Halbzeit nicht gewertet und nicht in der Tabelle weitergeführt.



§ 13 - OSC-Sitzungen

Zu den vom OSC-Veranstalter ausgeschriebenen Sitzung ist von jedem Verein mindestens ein Delegierter zu entsenden.Ist ein Verein bei der OSC Sitzung nicht anwesend,müssen 30.€ Strafgeld bezahlt werden.



§ 14 - Sonstiges

Jede teilnehmende Mannschaft erhält einen Pokal. Die ersten drei der Torschützenliste erhalten ebenfalls einen Preis. Die Kosten(Schiedsrichter,Sportanlage),welche beim Abschlussbewerb anfallen,gehen zu Lasten des Veranstalers! Für die Teilnahme am Bewerb hat jede Mannschaft einen Regiebeitrag von 200 € einzuzahlen.

OSC-Sitzung am 29.07.2010

Jeder Verein muss 300 € hinterlegen, die er zurückerstattet bekommt, wenn er die Endrunde spielt. Spielt der Verein nicht gehen die 300 € an den Veranstalter. Ist ein Verein in der Endrunde spielfrei , gilt diese Regelung nicht



§ 15 - Gültigkeit und Änderung der Statuten

Eine Änderung der Statuten während des laufenden Bewerbes ist zulässig. Sollten zu Beginn der Meisterschaft keine Statutenänderung beschlossen werden,gelten die Statuten automatisch für den nächstfolgenden Bewerb. Ein Absetzen des OSC-Komitee nach Ende der Meisterschaft bzw.vor Beginn der Meisterschaft mittels Mehrheitsbeschluss veranlasst werden.



§ 16 -

Mannschaften die am Freitag ein Meisterschaftsspiel ausgetragen haben sollten danach 48 Sth kein Meisterschatsspiel bestreiten,es seidem die beiden Mannschaften können sich auf einen kürzeren Spieltermin einigen.



§ 17 - Ersatzbank (Trainerbank)

Ersatzspieler müssen "Markierleibchen" tragen. Aufwärmen ist nur mit demselbigen gestattet.



§ 18 - Coaching Zone

Fans und Zuseher haben sich während des Spiels im Berich der Coaching Zone nicht aufzuhalten.

Ersatzspieler dürfen nicht bei den Fans oder Zuseher verweilen während des Spieles! Eersatzspieler müssen auf der Ersatzbank platz nehmen.

Diese verordnug gilt ab sofort.




Organisator Raiffeissen Oststeirercup


Alois Huber