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§ 1 - Austragungsmodus

Der Raiffeisen Oststeirercup (OSC) wird im Meisterschaftssystem ausgetragen. Die Meisterschaft beginnt im Herbst, die Rückrunde wird im Frühjahr gespielt. Die Spiele der letzten Runde werden an einem oder zwei Tagen (Ermessenssache des Veranstalters) am selben Ort ausgetragen. Der Veranstalter der letzten Runde wird bei der Herbstsitzung gewählt.

Achtung:
Bei der Raiffeisen OSC Sitzung am 11.07.2014 wurde von allen Mannschaftsverantwortlichen der Schienbeinschutz für alle Spieler verpflichtend festgelegt.

Bei der Raiffeisen OSC Sitzung am 06.03.2020 wurde von den Mannschaftsverantwortlichen die Rücktauschregel wieder in Kraft gesetzt!!

Es kann wieder rückgetauscht werden!!



§ 2 -

Ab sofort sind nur mehr Spieler spielberechtigt, welche bei keiner Meisterschaft des ÖFB oder des Steirischen Fußballverbandes teilnehmen (inkl. 1b-Bewerb, Trainingsspiele ausgenommen). Protestmöglichkeit bis spätestens letzte Herbstrunde bzw. vor der Endrunde. Bei Vergehen wird das Spiel mit 3 : 0 und 3 Punkte für die geschädigte Mannschaft gewertet. Spieler die nicht auf dem Spielbericht angeführt sind, haben keine Spielberechtigung. Sollte trotzdem ein Spieler eingesetzt werden der nicht angeführt ist, oder mit falschem Vor oder Nachnamen, oder mit falscher Rückennummer, wird das Spiel mit 3:0 für den Gegner gewertet.

Bei Vergehen:  Der Verein zahlt € 100.- Strafe!! € 75.- für den Verein und € 25.- für den betreffenden Spieler. Das Strafgeld geht an die Organisation ! KTO bei der Organisationsleitung erhältlich. Diese Verordnung gilt ab sofort!!

Vereinsspieler sind im Raiffeisen Oststeirercup nicht spielberechtigt.)

Neuaustragungen und Nachtragspiele:

Spiele die im Herbst nicht ausgetragen wurden sind vor der Frühjahrsrunde auszutragen!! Es sind nur Spieler berechtigt die im Herbst gemeldet waren.Neuzugänge im Frühjahr sind nicht Spielberechtigt.



§ 3 - Austragung der Spiele

Die Spiele müssen in dem festgelegten Zeitraum der Runde am Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden!!!. Die Heimmannschaft legt den Spielzeitpunkt fest und ist verpflichtet, den jeweiligen Gegner schriftlich (Fax, Mail, WhatsApp) oder telefonisch zu verständigen. Spätestens  Sonntag 20:00 Uhr vor dem nächsten Spieltag!!!! 

Sollte die Nachricht Sonntag nach 20:00 Uhr oder später bekannt gegeben werden, dann wird seitens der Organisationsleitung € 100 Strafgeld eingehoben!

 
Die Einladung muss enthalten: Spielort bzw. Sportplatz, Tag und Zeitpunkt sowie Dressenfarbe der Heimmannschaft. Der Schiedsrichter ist gleichzeitig mit dem Gegner schriftlich (Fax) oder telefonisch vom Spieltermin zu verständigen. 
 
Spielzeiten:
Freitag: 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Samstag: 14.00 Uhr bis spätestens 19.30 Uhr
Sonntag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Gastmannschaft bekommt 6 Flaschen Mineralwasser keine Glasflaschen (1.L bzw 1/1/2 L)  vom Veranstalter gratis gestellt!!


§ 4 - Spielverschiebung

Eine Spielabsage aufgrund von Schlechtwetter kann ausschließlich vom Schiedsrichter, im Beisein der Vereinsverantwortlichen beschlossen werden. Für den Anwesenden Schiedsrichter beträgt der Kostenersatz in diesem Fall € 50.

Das abgesagte Spiel muss (soll) am nächsten Spieltermin nachgetragen werden (Samstag, Sonntag)!

Die Verschiebung eines Spieltermins muss mindestens 14 Tage vor dem Spieltermin mit dem Gegner und der Organisationsleitung besprochen werden. Eine spätere Spielabsage wird ausnahmslos mit 3:0 für den Gegner gewertet und zieht eine Geldstrafe nach sich.
Bei verspäteten Antretten einer Mannschaft zum vereinbarten Spieltermin beträgt die Wartezeit 20 min.! Strafverifizierung nach abgelaufener Wartezeit ! 
Bei Spielabsage des Gastvereines nach der abgelaufenen Wartezeit sind dem Heimverein € 250 als ersatz zu bezahlen. (davon € 50 für den Schiedsrichter)
 
Durch das Nichtantreten zum Spiel erhält der Verein eine Geldstrafe von € 500 (zahlbar an die Organisationsleitung)


§ 5 - Spielplatz

Die Heimmannschaft sorgt für den Sportplatz. Eventuell auftretende Kosten zur Durchführung des Spieles trägt die Heimmannschaft.



§ 6 - Schiedsrichter

Die Heimmannschaft trägt die Schiedsrichterkosten. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, Stichproben der Spielerpässe beider Mannschaften am Spielfeld durchzuführen. Der Spielbericht ist innerhalb kurzer Zeit an die Organisationsleitung zu übermitteln.

Der Spielbericht ist unmittelbar nach Abpfiff von beiden Funktionären und dem Schiedsrichter gemeinsam Auszufüllen und zu übermitteln.

Bei Ausschluss eines Spielers durch eine rote Karte muss der Schiedsrichter einen schriftlichen Bericht dem Spielbericht beilegen. Bei nicht pünktlichem Erscheinen des nominierten Schiedsrichters müssen 15 Minuten zugewartet werden. Danach müssen beide Mannschaften das gegenseitige Einvernehmen über die Nominierung eines Schiedsrichters erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet das Los von wem das Spiel geleitet wird. Ist keine Einigung möglich, muss ein neuer Spieltermin bekannt gegeben werden. 
 
Schiedsrichterkosten: € 100
 
Ab Saison 2024 / 2025 laut Beschluß vom 26.07.2024 wird die Kapitäns Richtlinie eingeführt.

Es dürfen nur noch die Teamkapitäne bei wichtigen Entscheidungen mit den Schiedsrichtern kommunizieren.
 
Sollte der Tormann Kapitän sein, muß ein Feldspieler nominiert werden, welcher mit dem Schiedsrichter komunizieren darf.
 
Vergehen werden mit der Gelben Karte geahndet!


§ 7 - Strafkarten

Gelbe Karte: Verwarnung, bei der 5. Karte (1 Pflichtspiel Sperre) bei jeder weiteren 3. Karte (1 Pflichtspiel Sperre)

Gelb-Rote-Karte: Gleich zu behandeln wie die rote Karte (Sperre für die restliche Spielzeit + 1 Pflichtspiel Sperre

Rote Karte: Ausschluss für die gesamte restliche Spielzeit und Sperre von mindestens zwei Pflichtspielen. Eine geforderte höhere Strafe durch den Schiedsrichter kann erst nach Rücksprache mit der Organisationsleitung verhängt werden, wobei es im Ermessen der Organisationsleitung liegt, ob er als Entscheidungsunterstützung das OSC-Komitee einberuft. Zum Komitee gehören  Herr Maitz, Herr Reitmayer, Herr Fuchs, Herr Baumgartner,



§ 8 - Spielabbruch

Bei Abbruch ohne Verschulden einer der beiden Mannschaften bei einer Spielzeit unter 75 Minuten muss das Spiel neu ausgetragen werden. Das Heimrecht bleibt aufrecht. Beträgt die Spielzeit mehr als 75 Minuten, gilt der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches. Bei unberechtigtem vorzeitigen Abtreten einer Mannschaft erhält der Gegner den Sieg und die Punkte gutgeschrieben. Tordifferenz 3 : 0, falls das erzielte Ergebnis kein besseres war.



§ 9 - Strafen

Bei Nichtantreten einer Mannschaft ohne wichtigen Grund oder bei einer unberechtigen Absage wird das Spiel nach Rücksprache mit der Organisationsleitung mit 3 : 0 für den Gegner bewertet. Das OSC-Komitee kann ebenfalls zur Beschlussfassung eingeladen werden.

Bei Nichtantreten zum Spiel erhält der Verein eine Geldstrafe von  € 500 (zahlbar an die Organisationsleitung)

Nach dreimaligen nicht antreten kann es zum Ausschluß aus der Meisterschaft kommen.

Dazu kommt noch die Endschädigung für den Verein € 250 (davon € 50 für den Schiedsrichter)



§ 10 - Spielbericht

Der Spielbericht muss von beiden Vereinen vor Spielbeginn ausgefüllt und zwischengespeichert werden. Eine alleinige Vorabspeicherung ist nicht ausreichend.

Das nachtragen von Spielern zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.



§ 11 - Spielerpass

Ab sofort wird für die Spieler ein Spielerpass mit Foto (aktuelles Foto) und Unterschrift des Obmanns benötigt. Die Pässe werden von der Organisationsleitung ausgegeben. Preis je Stück € 1.- Die Spielerpässe sind nur mit gültigem Stempel: "Oststeirercup - Spielerpass"und Vereinsstempel mit Unterschrift des Obmannes gültig. Bei Antreten ohne gültigen Stempel wird das Spiel 3 : 0 für den Gegener gewertet. Bei Vereinswechsel, Stempel vom Ex-Verein mit durchstreichen entwerten, neuer Verein muß mit Vereinsstempel und Unterschrift des Obmannes bestätigen.

Neuanmeldungen und Vereinswechsel bis eine Woche vor Meisterschaftsbeginn möglich. Das gilt auch für die Kaderliste.

Kaderliste für maximal 35 Spieler möglich. (Beschluß vom 26.07.2024)

Jede Mannschaft hat verpflichtend für die Herbst und Frühjahressaison jeweils eine aktuelle Kaderliste bei der Organisationsleitung abzugeben.



§ 12 - Ausschluss vom Bewerb

Bei unsportlichen Verhalten eines Vereines kann dieser aus dem laufenden Bewerb ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber fällt das OSC-Komitee. Der ausgeschiedene oder ausgeschlossene Verein hat keinen Anspruch auf irgendwelche Rückzahlungen. Bei Ausscheiden eines Vereins während des laufenden Bewerbes entscheidet das OSC-Komitee über die weitere Vorgehensweise.



§ 13 - OSC-Sitzungen

Zu den von der Organisationsleitung ausgeschriebenen Sitzungen ist von jedem Verein mindestens ein Delegierter zu entsenden. Ist ein Verein bei der OSC Sitzung unentschuldigt nicht anwesend, müssen € 30 Strafgeld bezahlt werden.



§ 14 - Sonstiges

Jede teilnehmende Mannschaft erhält einen Pokal. Die ersten drei der Torschützenliste erhalten ebenfalls einen Preis. Die Kosten (Schiedsrichter, Sportanlage) welche beim Abschlussbewerb anfallen, gehen zu Lasten des Veranstalters! Für die Teilnahme am Bewerb hat jede Mannschaft einen Regiebeitrag von € 200 einzuzahlen.

Der Betrag ist bis spätestens eine Woche vor Meisterschaftsbeginn zu entrichten. Bei nicht oder verspäteter Zahlung werden diesem Verein 3 Punkte Abgezogen! (Besprochen Sitzung 26.07.2024)

OSC-Sitzung am 29.07.2010

Jeder Verein muss € 300 hinterlegen, die er zurückerstattet bekommt, wenn er die Endrunde spielt. Bei Nichtantreten gehen die € 300 an den Veranstalter. Ist ein Verein in der Endrunde spielfrei, gilt diese Regelung nicht.



§ 15 -

Eine Änderung der Statuten während des laufenden Bewerbes ist zulässig. Sollten zu Beginn der Meisterschaft keine Statutenänderungen beschlossen werden, gelten die bestehenden Statuten automatisch für den nächstfolgenden Bewerb. Ein Absetzen des OSC-Komitee kann nach Ende der Meisterschaft bzw.vor Beginn der Meisterschaft mittels Mehrheitsbeschluss veranlasst werden.



§ 16 -

Mannschaften die am Freitag ein Meisterschaftsspiel ausgetragen haben sollten danach 48 St. kein weiteres Meisterschaftsspiel bestreiten. Ausser beide Mannschaften sind damit einverstanden.



§ 17 - Ersatzbank (Trainerbank)

Ersatzspieler müssen "Markierleibchen" tragen. Aufwärmen ist nur mit denselbigen gestattet.



§ 18 - Coaching Zone

Im Bereich der Coaching Zone dürfen sich nur Spieler und Betreuer bzw. Vereinsverantwortliche aufhalten.

Ersatzspieler dürfen sich während des Spieles nur im Bereich der Coaching Zone aufhalten. ( nicht bei Fans und Zuseher )




Organisator Raiffeissen Oststeirercup


Alois Huber